Klassenübersicht





Autoführerschein

Mindestalter 18 oder 17 (mit Einwilligung der Erziehungs-berechtigten)

manuelle Gangschaltung oder Automatik

Kraftfahrzeuge bis 3.5t





Autoführerschein B197

Mindestalter 18 (17 mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten)

Automatik kombiniert mit manueller Gangschaltung

Kraftfahrzeuge bis 3.5t





Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

Mindestalter 18 (17 mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten)

zulässige Gesamtmasse Fahrzeugkombination über 3.5t, aber max. 4.25t





Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger o. Sattelanhänger

Mindestalter 18 (17 mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten)

zulässige Gesamtmasse Anhänger max. 3.5t

zulässige Gesamtmasse Fahrzeugkombination max. 7t





Ergänzung Führerscheinklasse B

Voraussetzung: Besitz Führerschein Klasse B min. 5 Jahre

ermöglicht Besitzer das Führen von einspurigen Kraftfahrzeugen bis 125 ccm Hubraum





Krafträder

Mindestalter 24

Mindestalter 20 bei zweijährigem Vorbesitz Führerscheinklasse A2





Krafträder u. dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mindestalter 16 (mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten)

Krafträder: maximal 125 ccm | maximale Leistung von 11 kW





Krafträder

Mindestalter 18 (17 mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten)

manuelle Gangschaltung oder Automatik

Kraftfahrzeuge bis 3.5t




Kraftfahrzeuge

Mindestalter 16 (mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten)

Kraftfahrzeuge bis 50 ccm | maximal 45km/h

Theoretischer Unterricht

Damit ihr schnell euer Ziel Führerschein erreicht, bieten wir euch in unseren Filialen insgesamt 4 mal wöchentlich theoretischen Unterricht an. Gelehrt wird mit dem System vom Verlag Heinrich Vogel. Gerne könnt ihr zu unseren Öffnungszeiten bei uns vorbeikommen und euer Lehrmaterial erwerben und weitere Informationen einholen.